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2. Österreichischer Blasorchesterwettbewerb der Höchststufe

2. Österreichischer Blasorchesterwettbewerb
Foto: https://www.blasmusik.at/

Die Österreichische Blasmusikjugend und der Österreichische Blasmusikverband schreiben für Montag, dem 25. Oktober 2021 in Niederösterreich, im Auditorium Grafenegg, den 2. Österreichischen Blasorchesterwettbewerb der Höchststufe aus.

Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmeberechtigt sind nationale und internationale Blasorchester in Harmoniebesetzung, welche folgende Ausschreibungskriterien erfüllen:

  • Vereinsblasorchester des Österreichischen Blasmusikverbandes
  • Auswahlorchester
  • Musikschul-, Hochschul- und Universitätsblasorchester

Kriterien für österreichische Blasorchester: 90% der im Wettbewerb teilnehmenden Musiker müssen Mitglied des ÖBV bzw. der ÖBJ sein.

Bewerbung und Anmeldung

Die Anmeldung zum 2. Österreichischen Blasorchesterwettbewerb sollte bis spätestens 31. Januar 2021 über das Anmeldeformular unter www.blasmusik.at erfolgt sein.

Bewerbungsinhalte:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Chronik des Orchesters
  • Livemitschnitt des Orchesters der letzten zwei Jahre

Mit der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von 250 € zu überweisen. Im Falle einer Ablehnung bzw. Nichteinladung wird die Anmeldegebühr in voller Höhe zurückerstattet.

Die Auswahl und die Einladung der Orchester zum Wettbewerb erfolgt durch die Musikkommission der Österreichischen Blasmusikjugend bis zum 28. Februar 2021.

Pflicht- und Selbstwahlstücke

Als einheitliches Pflichtstück gilt folgendes Werk: “Praise Jerusalem!”, Alfred Reed. Zusätzlich muss ein Selbstwahlstück, welches mindestens dem Schwierigkeitsgrad des Pflichtstückes entspricht, gespielt werden. Die Musikkommission der Österreichischen Blasmusikjugend behält sich die Kontrolle der richtigen Einstufung des Selbstwahlstückes vor.

Es gilt eine Mindestspieldauer von 25 Minuten und eine maximale Spieldauer von 40 Minuten bei einer maximalen Aufenthaltszeit auf der Bühne von 45 Minuten. Zu Beginn der jeweiligen Wettbewerbsvorträge ist es den Orchestern erlaubt, ein kurzes Einspielstück zu spielen, welches in der maximalen Spielzeit enthalten ist. Das Einspielstück wird nicht gewertet.

Die Partitur des Selbstwahlstückes muss in Originalfassung und in 4-facher Ausgabe bis zum 01. Oktober 2021 an die Bundesgeschäftsstelle des Österreichischen Blasmusikverbandes und der Österreichischen Blasmusikjugend gesendet werden.

Bewertung des Blasorchesterwettbewerbes

Die Jury besteht aus international anerkannten Persönlichkeiten aus dem Musik- und Blasorchesterbereich. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt nach dem Vortrag des letzten Orchesters am 25. Oktober 2021. Die
Blasorchester erhalten neben einer Punktezahl ein kurzes schriftliches Feedback der Jury. Zusätzlich erhalten sie eine CD mit einer Aufnahme der eigenen Darbietung.

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Stimmung und Intonation
  • Ton und Klangqualität
  • Phrasierung und Artikulation
  • Spieltechnische Ausführung
  • Rhythmik und Zusammenspiel
  • Tempo und Agogik
  • Dynamische Differenzierung
  • Klangausgleich und Registerbalance
  • Interpretation und Stilempfi nden
  • Künstlerisch-musikalischer Gesamteindruck

Jedem Jurymitglied stehen bei der Beurteilung der oben angeführten Kriterien pro Kriterium zehn Punkte zur Verfügung. Das Gesamtergebnis entspricht dem Durchschnittswert der Ergebnisse der Juroren.

Auszeichnungen

Die nach Punkten bestplatzierten Orchester erhalten ein Preisgeld.

  1. Platz: 3.000 €
  2. Platz: 2.000 €
  3. Platz: 1.500 €

Alle teilnehmenden Blasorchester erhalten eine Urkunde. Die Jury behält sich vor, Sonderpreise für den besten Dirigenten und das beste Register zu vergeben.

Weitere Teilnahmebedingungen

  • Ein Dirigent darf nicht mehr als ein Blasorchester dirigieren, während sich jedoch jedes Blasorchester mit zwei Dirigenten präsentieren kann.
  • Änderungen bezüglich der Mitwirkenden (Besetzungsliste) werden vom Veranstalter erlaubt, wenn die Ausschreibungskriterien weiterhin erfüllt bleiben.
  • Die Reihenfolge der Auftritte der Orchester wird von der Musikkommission der Österreichischen Blasmusikjugend unter Abwägung technischer und organisatorischer Gründe festgelegt und den Blasorchestern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
  • Die teilnehmenden Orchester erklären ihr Einverständnis für Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie für Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Die teilnehmenden Orchester übertragen die dadurch entstehenden Rechte durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die während des Wettbewerbes oder bei der An- und Abreise entstehen.
  • Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der teilnehmenden Orchester. Der Veranstalter hilft bei der Suche nach Nächtigungsmöglichkeiten.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für allfällige Sonderfälle individuelle und passende Lösungen zu finden.
  • Bei einem Rechtsstreit gilt österreichisches Recht.
  • Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen voraus.