Orchestra, Praxis | Von Tim Wersig

Aktiver Kinderschutz – Ein Thema für die Musik (1)

Die Themenkomplexe »Kindeswohlgefährdung« und »Kinderschutz« sind zurzeit aktueller denn je. Nicht erst seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes wird gesellschaftlich diskutiert, wie wir dem Schutz unserer Kinder gerecht werden können und müssen. Welche Bedeutung Kinderschutz hat, ist uns in den vergangenen Jahren (auch durch öffentlich bekanntgewordene Fälle) bewusster ­geworden. Diese sechsteilige Fachserie soll zeigen, dass der Kinderschutz auch ein Thema für die alltägliche Arbeit in den Musik­ver­einen darstellt. 

Auch in der Musik sollen Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort vorfinden. ­Eines ist deutlich: Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine gemeinsame Verantwortung. Der erste Beitrag behandelt den Zusammenhang zwischen Kindeswohl, Kindeswohl­gefährdung und Kinderschutz. Dementsprechend wird jeder Begriff im Folgenden differenziert und einführend betrachtet.

Kindeswohl

Der Kindeswohlbegriff ist eines der zen­tralen Regelungsanliegen der Familienhilfe bzw. des Familienrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe bzw. des Kinder- und Jugendhilferechts. Nach den internationalen Rechtsgrundlagen (unter anderem UN-Kinderrechtskonvention) gilt als Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach den nationalen Rechtsprechungen in der Bundesrepublik wird jeder Mensch als Kind bezeichnet, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. ­Jedoch wird in der Fachliteratur der Kindeswohlbegriff als ein »unbestimmter Rechtsbegriff« bezeichnet. Das heißt, dass dieser in den nationalen Gesetzesbüchern nicht weiter beschrieben bzw. definiert wird. Es geht also darum, was Kinder für ihre Entwicklung brauchen und welche Bedingungen erforderlich sind, damit ein Kind sich sowohl körperlich, geistig als auch seelisch altersangemessen und gesund entwickeln kann.

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