Nachdem im letzten Beitrag über die verschiedenen Formen einer Kindeswohlgefährdung geschrieben wurde, sollen im Folgenden Möglichkeiten aufgezeigt werden, eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen.
Auswirkungen als Erkennungsmomente
Die im letzten Beitrag dargestellten Auswirkungen können Hilfestellung bieten, eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Diese sollen nochmals zusammenfassend aufgezeigt werden: negative Beeinflussung der geistigen und schulischen Entwicklung (Fehlen der allgemeinen Konzentration, Motivation, Interesse und Lernbereitschaft), massive Verhaltensauffälligkeiten, gestörtes Bindungsverhalten (zum Beispiel gegenüber Betreuern, Jugendleitern, Ausbildern, die nicht Auslöser sein müssen, dies aber spüren), Entwicklungsrückstände, psychosomatische Symptome (Einnässen, Hautkrankheiten etc.), psychiatrische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten (verbale Aggressionen, wenig Selbstvertrauen etc.), Hyperaktivität, unangebrachtes Sexualverhalten (nicht altersentsprechend, pervertiert), selbstverletzendes Verhalten (etwa Ritzen, Essstörung), Beschwerden im Genital- und Analbereich (Wunden, Geschlechtskrankheiten), Alpträume, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Verwahrlosung, stark fehlende Körperhygiene), internistische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Herzschwäche), neurologische Störungen (zum Beispiel Morbus Parkinson, Epilepsie, Alzheimer-Demenz), Allergien, Verzögerung im körperlichen Wachstum sowie Rückstände in der motorischen Entwicklung.

