Brass, Orchestra, Schwerpunktthema, Wood

Über die Einigung von GEMA und YouTube

Über die Einigung von GEMA und YouTube

Nach sieben (!) Jahren zäher Verhandlungen und etlichen Rechtsstreitigkeiten wurde Ende des Jahres endlich eine Einigung zwischen YouTube und der GEMA erzielt. Vorbei sind die Zeiten der ungeliebten Sperrtafeln, vorbei die Hinweise darauf, dass »möglicherweise geschützte Inhalte« nicht wiedergegeben werden können. Eigentlich mehr als ein Grund zu Jubeln, aber ist für uns als YouTube-Nutzer damit nun endgültig alles geklärt? Die Antwort darauf lautet ganz klar: NEIN!

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Orchestra, Praxis

Viel Lärm um nichts – GEMA mal ganz einfach

Aus aktuellem Anlass möchte ich heute ­gerne die Medien-Kampagnen beleuchten, die in den vergangenen Wochen gegen GEMA und VG Musikedition geführt wurden. Immer wieder wurde das so dargestellt, dass die GEMA nun auch schon Kleinkinder, Musikschüler und brave Kirchgänger abzockt sowie als Raubritter den Kleinsten heim­tückisch bei Martinsumzügen oder ähnlichen Veranstaltungen auflauert. Im Visier solcher Meldungen stehen dabei stets die Gebühren auf Fotokopien von Musikwerken.Leider war die Berichterstattung in den meisten Fällen von Fehlinformationen geprägt und offenbarte wieder einmal, dass hier eine Lobby für die Abschaffung von ­Urheberrechten geschaffen werden soll! Tatsächlich handelt es sich bei den Themen »Musik bei Martinsumzügen« und »Notenkopien in Kindergärten« um zwei voneinander vollkommen unabhängige Sachverhalte.

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Orchestra, Praxis

Musik im World Wide Web – GEMA mal ganz einfach

Eine der wohl praxisnächsten Fragen zum Thema GEMA-Lizenzen ist zugleich eine der meist gestellten und lautet: Muss ich die Musik auf meiner Homepage bei der GEMA anmelden? Gerne möchte ich mich also in dieser Ausgabe dem Thema widmen und versuchen, auf alle Fragen und Unterfragen einzugehen. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass mich die Verwaltung der GEMA tatkräftig unterstützt und mein Dank richtet sich hier insbesondere an Dr. Jürgen Brandhorst.Prinzipiell ist es natürlich so, dass überall da, wo urheberrechtlich geschütztes und durch die GEMA vertretenes Musik-Repertoire gespielt, aufgeführt, gesendet oder (wie im Falle von Internetseiten) öffentlich zugänglich gemacht wird, auch Lizenzen gezahlt werden müssen. Ebenso gilt der Grundsatz, dass Musik auf Homepages vor dem Online-Start der Website gemeldet werden muss. Nachdem ich die an mich gerichteten Anfragen gelesen habe, muss man die Fragesteller zunächst in vier Gruppen aufteilen, denn die Höhe der Lizenzen ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

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Orchestra, Praxis

Rechtevertreterin für Autoren – Was zahlt die GEMA für meine Leistung als Musiker?

Ich möchte mich heute gerne einer Frage annehmen, die genau so (und teils ähnlich) seitens der Leserschaft gestellt wurde und die abermals deutlich macht, wie komplex die rechtlichen Zusammenhänge sind, die im Musikeralltag eine Rolle spielen. Hier nun der Fall: Ich bin Musiker und habe zwei Songs für ein Kinderliederbuch geschrieben. Der Verlag hat neben dem Buch auch eine Hörspiel-CD herausgebracht, auf der die Songs von mir ebenso zu hören sind. Die Aufnahmen dazu habe ich im Studio eingespielt. Von der GEMA habe ich für all die Arbeit nur ein paar wenige Euro bekommen und bin nun stinksauer! Wieviel GEMA-Geld steht mir denn nun wirklich für die ganzen Aufnahmen, Bücher und CDs zu, und lohnt es sich überhaupt Mitglied zu werden?Um sach- und fachgerecht antworten zu können, muss ich ein bisschen ausholen, die Frage aufsplitten und möchte bei der umfangreichen Beantwortung mit dem letzten Teil beginnen, nämlich der Kernfrage: Ab wann lohnt es sich, GEMA-Mitglied zu werden?

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Orchestra, Praxis

GEMA mal ganz einfach – Warum gibt es Grabenkämpfe zwischen E- und U-Musik?

Ein immer wieder aufkommendes Thema ist die Frage nach der Unterscheidung zwischen U- und E-Musik und die damit einhergehenden Missverständnisse und (leider auch) Grabenkämpfe. Letztere entstehen durch das weit verbreitete und oft wiedergegebene Werturteil »E-Musik ist wertvoll – U-Musik hingegen nicht«. Die größten Missverständnisse jedoch resultieren aus der Tatsache, dass die E-Musik, die für »ernste« oder »ernst zu nehmende« Kunstmusik steht, fälschlicherweise auch heute immer noch mit klassischer Musik gleichgesetzt wird.Historische ZusammenhängeDer zentrale Gegensatz zwischen U- und E-Musik ist historisch begründet und versucht, musikalische Phänomene in ernste (E) und unterhaltende (U) zu unterteilen und ist in erster Linie auf die unterschiedliche Verteilungspraxis der europäischen Verwertungsgesellschaften zurückzuführen. Eingeführt wurde die Unterscheidung deshalb, weil im Laufe des 19. Jahrhunderts höfische Subventionen wegfielen. Diese Förderungen galten als Alternative zum wirtschaftlichen Erfolg beim Breitenpublikum. Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurden die weggefallenen Subventionen durch kommunale und staatliche Zuschüsse ersetzt.Heute gehört die E-Musik ihrer Definition nach zu den »kulturell bedeutenden Werken und Leistungen«, die nach § 7 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes durch die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften zu fördern sind.

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Orchestra, Praxis

GEMA mal ganz einfach – Wer, wie, was und warum ist die GEMA?

Immer und immer wieder bekommt die Redaktion Zuschriften von Lesern, die um Aufklärung in Sachen GEMA bitten. Die Fragen reichen von »Was muss ich für ein Konzert bezahlen?« (Stichwort: Tarifwerk, Lizenzierung von Live-Veranstaltungen), »An wen kann ich mich bei bestimmten Fragen wenden?“, »Ist meine Homepage meldepflichtig und darf ich dort Musikbeispiele kostenlos präsentieren?« bis hin zur Kernfrage »Wer und was ist überhaupt die GEMA?« und »Wozu braucht man die überhaupt«?Als die Redaktion mich ansprach, ob ich nicht Lust hätte, eine kleine Beitragsserie über die GEMA (»Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte«) zu schreiben, war ich zunächst sehr skeptisch.

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