Eine der wohl praxisnächsten Fragen zum Thema GEMA-Lizenzen ist zugleich eine der meist gestellten und lautet: Muss ich die Musik auf meiner Homepage bei der GEMA anmelden? Gerne möchte ich mich also in dieser Ausgabe dem Thema widmen und versuchen, auf alle Fragen und Unterfragen einzugehen. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass mich die Verwaltung der GEMA tatkräftig unterstützt und mein Dank richtet sich hier insbesondere an Dr. Jürgen Brandhorst.Prinzipiell ist es natürlich so, dass überall da, wo urheberrechtlich geschütztes und durch die GEMA vertretenes Musik-Repertoire gespielt, aufgeführt, gesendet oder (wie im Falle von Internetseiten) öffentlich zugänglich gemacht wird, auch Lizenzen gezahlt werden müssen. Ebenso gilt der Grundsatz, dass Musik auf Homepages vor dem Online-Start der Website gemeldet werden muss. Nachdem ich die an mich gerichteten Anfragen gelesen habe, muss man die Fragesteller zunächst in vier Gruppen aufteilen, denn die Höhe der Lizenzen ist abhängig von verschiedenen Faktoren.
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