Die 185 Vertragsstaaten des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) haben sich am 5. Dezember 2025 in Samarkand auf klare Regeln zum Umgang mit verarbeitetem Fernambukholz geeinigt. Für fertiggestellte Musikinstrumente und Bögen gilt nun auch weiterhin: Solange kein Verkauf oder Eigentumswechsel stattfindet, bleibt die Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke genehmigungsfrei. Konzertreisen, Proben, Wettbewerbe, Leihvorgänge, Unterricht oder Reparaturen sind somit unverändert möglich.
CITES-Beschlüsse zu Fernambuk: Positive Nachrichten für Musikleben und Artenschutz

Foto: Holger Schué from Pixabay

