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Musikräte fordern Unterstützung für Soloselbstständige und Amateurmusikszene

Deutscher Musikrat

Zum Abschluss ihrer Jahrestagung am 28. und 29. September 2020 in Berlin verabschiedeten der Deutsche, Österreichische und Schweizer Musikrat (D-A-CH) eine gemeinsame Erklärung. Darin formuliert sind länderübergreifende Forderungen in Bezug auf eine nachhaltige Absicherung von Soloselbstständigen im Kulturbereich, auf die Amateurmusikszene und den EU-Kulturhaushalt ab 2021.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: “Die drei nationalen Musikräte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sind in großer Sorge um den Erhalt der kulturellen Vielfalt in Europa. Die Musik steht – zusammen mit den anderen Künsten – für eine lebendige Weiterentwicklung kultureller Ausdrucksformen und ist Wesensmerkmal der Einheit in der Vielfalt Europas. Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht die Künste als die unmittelbarste Form des Selbstausdrucks und des Dialogs über sprachliche und weltanschauliche Grenzen hinweg.

Unsere Gesellschaften werden nur mit Differenzierungsvermögen und Empathie die komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie meistern können. Dazu braucht es die Menschen, die die Vielfalt der Musik nahe bringen – von Anfang an und ein Leben lang. Das von der EU beschlossene Programm ‘Next Generation’ bietet den Mitgliedsstaaten die Chance, jetzt ein wirkungsvolles Zeichen für Bildung und Kultur als Basis unseres Zusammenlebens zu setzen: 2% der für die EU-Mitgliedsstaaten jeweils zusätzlich eingeplanten 750 Milliarden Euro für Kulturausgaben festzuschreiben, wäre ein Anfang. Es ist höchste Zeit für eine eindeutige Prioritätensetzung.”

Auf dem Programm der D-A-CH-Tagung 2020 standen u.a. Gespräche mit Prof. Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, und Elisabeth Motschmann, der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion CDU/CSU im Bundestag. Darin ging es um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das internationale Musikleben und weitere drängende Fragen der EU-Kulturpolitik

Abschlusserklärung der D-A-CH-Tagung 2020

  1. Nachhaltige Absicherung für Soloselbstständige: Die pandemiebedingte Existenzbedrohung für viele soloselbstständige Kreativschaffende (in Österreich: freischaffende Künstlerinnen und Künstler und in der Schweiz: selbstständige Kreativschaffende) bedarf neben den bereits geschaffenen Hilfen verstärkter Anstrengungen zur nachhaltigen Absicherung der Soloselbstständigen. Solange sich kein grundsätzlicher Wandel in der oftmals prekären Einkommenssituation abzeichnet, bedarf es monatlicher pauschaler Überbrückungshilfen. Die Soloselbstständigen leisten mit ihrer kreativen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratien, deren Arbeit auch im Sinne der Kunstfreiheit ermöglicht und geschützt werden muss.
  2. Amateurmusikszene: Um einen massiven Schwund an Amateurmusik-Ensembles zu verhindern, fordert D-A-CH eine Kompensation von Einnahmeverlusten – etwa durch ausgefallene Konzerte – sowie eine Infrastrukturkostenhilfe für den Bereich der Amateurmusik, um eine pandemiegerechte Probenarbeit zu ermöglichen. Dies schließt auch eine finanzielle Unterstützung der meist als Soloselbstständige agierenden Übungsleiter ein.
  3. EU-Kulturhaushalt ab 2021: D-A-CH appelliert an das EU-Parlament, an seiner mit großer Mehrheit beschlossen Verdopplung der EU-Ausgaben für das Kulturförderprogramm “Creative Europe” festzuhalten und darauf hinzuwirken, dass der aktuelle Entwurf zum “Mehrjährigen Finanzrahmen” für 2021 bis 2027 entsprechend angepasst wird. Darüber hinaus appelliert D-A-CH an die Mitgliedsstaaten der EU, für die aus dem Programm “Next Generation” mit einem Gesamtvolumen von 750 Mrd. Euro je Mitgliedsland vereinbarten Zuweisungen 2% für Ausgaben im Kulturbereich festzulegen.