Brass, Wood | Von Klaus Härtel

Der Stadtpfeifer

In der Zeit zwischen den Jahren 1100 und 1300 kam es in Deutschland zu einem regelrechten Stadtgründungs-­Boom. Viele heutige Großstädte wurden damals erstmals beurkundet, darunter Berlin, Bielefeld, Chemnitz, Cottbus, Dresden, Düsseldorf, Hannover, Jena, Kiel, Krefeld, Leipzig, Lübeck oder München. 

Damit sich die Bewohner der neuen Städte sicher fühlten, errichtete man Stadtmauern und berief einen Turmwächter. Um zu verhindern, dass der Türmer einschlief oder den Dienst schwänzte, musste er regelmäßig zur vollen Stunde auf seinem Signalhorn blasen. Daraus entstand der Beruf des Stadtpfeifers. Die Stadt Dresden beschäftigte im Jahr 1420 immerhin drei Stadtpfeifer – 150 Jahre später vier, weitere 50 Jahre danach fünf, dann immer mehr.

Die städtischen Türmermeister und Kunstpfeifer hießen in Württemberg »Stadtzinkenisten«. Sie waren noch bis 1858 in der Handwerksordnung gelistet.

Zuständig für Musik bei öffentlichen Anlässen

Neben dem Turmblasen, das zu bestimmten Tageszeiten sehr kunstvoll ausfallen konnte (»Abblasen«), waren die Stadtpfeifer für alle öffentliche Musik zuständig – bei Ratswahlen, Fürstenbesuchen, Hochzeiten, Volksfesten, Prozessionen. Die gängigste Besetzung war ein Quartett oder Quintett aus Zinken und Posaunen. 

Bei Tanzveranstaltungen standen die Pfeifer häufig auf einer Musikempore, dem sogenannten »Pfeiferstuhl«. Bei Lustbarkeiten im Badehaus sollen Stadtpfeifer aber schon auch im Wasser sitzend geblasen haben.

Sie mussten außerdem in der Kirche und am Fürstenhof aushelfen und durften dabei ausnahmsweise auch »mit Pauken und Trompeten« hantieren. Diese Instrumente waren nämlich der Kirche, dem Hof und dem Militär vorbehalten und durften in der Stadt nur an hohen Festtagen oder mit fürstlicher Genehmigung gespielt werden.

Die Zunft der Stadtmeister

Die städtischen Pfeifer organisierten sich wie Handwerker in einer eigenen Zunft (Genossenschaft, Gilde, Innung) und kontrollierten damit ihre Branche. Nur Zunftmitglieder durften in der Stadt zu offiziellen Anlässen aufspielen.

Wer in die Zunft aufgenommen werden wollte, musste zunächst eine mehrjährige Lehrzeit bei einem Stadtpfeifermeister absolvieren. Die jugendlichen Lehrlinge wurden dabei häufig als billige Haushaltshilfen missbraucht – der Komponist Johann Mattheson (1681 bis 1764) sprach von »Knechtschafft, Sclaverey und Prügel­Probe«. 

Bei der Gesellenprüfung hatten sie alle üblichen Blasinstrumente zu beherrschen, von Zink, Posaune, Trompete und Horn über Pommer, Rauschpfeife, Dulzian, Krummhorn (später: Oboe und Fagott) bis hin zu verschiedenen Flöten. Auch das Spiel auf Streich­ und Schlaginstrumenten wurde gefordert. Dagegen waren Dudelsäcke, Drehleiern usw. als »unehrlich« verpönt – sie überließ man den fahrenden Musikanten.

Die Gesellen schickte man dann auf eine dreijährige Wanderschaft in der Hoffnung, dass sie in einer anderen Stadt eine Anstellung fanden – das städtische Musikerbudget war knapp bemessen. Immerhin bezahlte die Stadt ihren Türmern und Pfeifern neben einem Jahressalär auch die Unterkunft, die Dienstkleidung und das Instrument und versorgte später ihre Witwen. Auf die ehemaligen Dienstwohnungen der Stadtmusikanten verweisen heute noch Straßennamen wie »Pfeifergasse« oder »Trompetergasse«. 

Überlieferungen

Zusätzliche Honorare (oft in Naturalien) verdienten sich die Turmbläser und Stadtzinkenisten bei privaten Auftritten. Von »Bachs Trompeter« Gottfried Reiche (1667 bis 1734) ist bekannt, dass er als Geselle vom Leipziger Stadtrat Sonderzahlungen erhielt, damit er der Stadt erhalten blieb. Er war schon 39, ehe eine vollwertige Stadtpfeiferstelle für ihn frei wurde.

Über die Turmbläser von Stuttgart hieß es noch 1844: »Jeden Tag, wenn es Mittag schlägt, kommen vier Musiker auf die Plattform des Turmes und spielen einen Choral. Die erste Stimme wird vom Zinken ausgeführt, und die drei anderen von drei Posaunen: Alt, Tenor und Bass.«