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Deutscher Musikrat fordert Verlängerung der temporären Kurzarbeitergeld-Regelung

Seit fast zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie viele Unternehmen der Musikwirtschaft vor immense logistische und finanzielle Herausforderungen. Das Kurzarbeitergeld war in dieser Notlage eine grundlegende Hilfe, um Insolvenzen abzuwenden. Ende März 2022 läuft die Regelung aus, nachdem das vorübergehende Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate gewährt werden konnte.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: “Der Deutsche Musikrat fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld in der Corona-Zeit zu verlängern. Diese Maßnahme des Staates hat bisher in der Pandemie wesentlich dazu beigetragen, einen Kahlschlag des Kulturlebens zu verhindern. Doch die aktuelle, heftige Corona-Welle zeigt: Die schmerzlich ersehnte Rückkehr zum ‚Normalbetrieb‘ ist noch lange nicht in Sicht. Das bedeutet vor allem für die Veranstaltungswirtschaft weiterhin massive Auftragseinbrüche und damit einhergehende finanzielle Verluste. Viel steht auf dem Spiel, denn wenn die komplexe und einzigartige kulturelle Infrastruktur in Deutschland verloren geht, bedeutet dies auch einen unwiederbringlichen Werte- und Identitätsverlust für die Gesellschaft.”

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