Als Harmoniemusik bezeichnet man ein Ensemble von Oboen, Klarinetten, Hörnern und Fagotten – selten Flöten –, das in der Regel paarig besetzt ist. Diese Kombination etablierte sich etwa ab den 1770er Jahren im österreichisch-böhmisch-ungarischen Raum zur Standardbesetzung und wurde später bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts durch Hinzuziehen eines Kontrafagotts und einer Trompete zur neun- bzw. zehnstimmigen Harmonie verstärkt.