Die »Artikulation« ist bei den Bläsern ein fachliches Kapitel, das erfahrungsgemäß im heutigen Ausbildungssystem nicht nur viel zu wenig Berücksichtigung findet, sondern bis dato – zumindest was die Wechselwirkung mit der Atemtechnik betrifft – nicht konkret. Im vierten und letzten Teil der Reihe geht es um Ton-ende und eine Definition der fünf Grundartikulationsarten.
Für eine genaue Definition der grundlegenden Artikulationsarten muss neben dem Ton-Anfang auch das Ton-Ende bestimmt werden, also ob der jeweilige Ton am Ende »freigelassen« oder eben »breit gehalten« werden soll.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ich in diesem Zusammenhang bewusst auf die Bezeichnung »Ton-Abschluss« verzichtet habe, um dem Missverständnis vorzubeugen, man müsse einen Ton (mit der Zunge, den Lippen oder sonst irgendwie) »ab-/verschließen«. Kein einziger Ton – egal welche Artikulationsart verlangt ist – darf in diesem Sinne »abgeschlossen« werden. Man muss das jeweilige »Ventil« am Ton-Ende also immer möglichst »offen« lassen.
Auch beispielsweise bei einem »Staccato« oder »Marcato« darf ein Ton nicht durch ein Zumachen des jeweiligen »Ventils« am Ton-Ende »abgeschlossen« werden, weil auf diese Weise der Ton quasi abrupt »abgezwickt« wird, was sich klanglich immer unschön auswirkt, weil sich die Schallwellen damit nicht mehr frei im Raum ausbreiten können.