Wood | Von Matthias Schorn

Holzbläserkolumne »Holzwurm«: Wann darf man klatschen?

Sie sitzen in einem Konzert und nach dem ersten Satz einer Sinfonie oder einer Suite setzt zögerlicher Applaus ein, welcher unter Unmutsbekundungen nicht klatschender Konzertbesucher wieder zum Verstummen gebracht wird. Einige Musiker auf der Bühne schütteln ungläubig den Kopf… Jeder von uns hat wahrscheinlich auf oder vor der Bühne schon einmal eine derartige Situation miterlebt. Aber wer handelt nun richtig? Und wann darf man klatschen?

Die historischen Entwicklungen im 19. Jahrhundert

Die heute in unseren Breiten übliche Form der Beifallskundgebung beruht auf verschiedensten Entwicklungen im 19. Jahrhundert, wo sich das Konzert in der heutigen Form als eine Art Emanzipation des Bürgertums vom Adel entwickelte. Musik gehörte immer schon zum Leben dazu: für den Adel als Hintergrundmusik bei Banketten oder als Begleitmusik auf Jagdausflügen und für das Bürgertum in Form von Stadtpfeifern, Turmbläsern usw.

Musik war (in Zeiten vor Radio und Tonbandgeräten) nicht ständig verfügbar und somit sozusagen »zweckgebunden«. Im 16. Jahrhundert begann man sich zum gemeinsamen Musizieren zu treffen, es wurde dabei gegessen, gesprochen und getrunken (all das ohne eine Form von Bezahlung oder Eintritt). Erst Georg Friedrich Telemann begann im 17. Jahrhundert für Konzerte Eintrittsgelder zu verlangen. Wer es sich leisten konnte, durfte zuhören.

Im Gegensatz zu den Theatern (in die das Publikum Kinder und Hunde mitnahm bzw. während der Vorstellung ungebremst klatschte, pfiff, dem Glücksspiel oder dem Alkohol frönte) sollte das sich nun entwickelnde »Konzert« eine Art »Gottesdienst« mit einer Bühne als »Altar« darstellen. Das Publikum durfte sich artig applaudierend am Schluss »bedanken«, eine Interaktion zwischen Zuhörern und Künstlern war nicht erwünscht.