News | Von Redaktion

Laufende Antragsfrist für das Förderprogramm IMPULS

Die Entscheidung, welche Projekte aus der zweiten IMPULS-Förderrunde gefördert werden, ist gefallen: Bewilligt wurden bundesweit 140 Anträge. Das entspricht einem Gesamtfördervolumen von über 1,4 Millionen Euro und einer Förderquote von ca. 66 Prozent aller Anträge. Auch 2022 haben Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen wieder die Chance, eine Förderung bei IMPULS zu beantragen und bei Bewilligung mit bis zu 15.000 Euro gefördert zu werden. Nach zwei erfolgreichen Förderrunden stellt das Programm mit dem Jahreswechsel ein neues Antragsverfahren vor. Seit dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Frist.

Neues Antragsverfahren mit 2-Monats-Frist

Amateurmusikensembles sind bei ihrer Antragstellung ab sofort so flexibel, dass sie einen individuellen Bewilligungszeitraum für die Förderung mit IMPULS wählen können. Zu beachten ist lediglich eine 2-Monats-Frist. Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Der Bewilligungszeitraum darf höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das bedeutet, das Projekt muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Rückblick auf die zweite Förderrunde

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem Förderprogramm IMPULS insgesamt fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Im Zuge der ersten Förderrunde (Mai 2021) wurden bereits über 500 Projekte mit 4,3 Mio. EUR gefördert. 

bundesmusikverband.de/impuls