Mal Hand aufs Herz: Kennen Sie die Straßenverkehrsordnung? Richtig, das ist der Teil der Gesetze, in denen geregelt ist, wie schnell man bei welchen Verkehrszeichen fahren darf, wo geparkt werden darf und wie man sich überhaupt im Straßenverkehr zu verhalten hat. Die Regelungen wurden und werden jedem Führerschein-Kandidaten im Theorieunterricht »eingetrichtert« – und kurz nach der Prüfung in weiten Teilen wieder vergessen. Was die Straßenverkehrsordnung mit Musik zu tun hat? Mehr als die meisten wahrscheinlich denken…
Festzüge, Musikkapellen und die Straßenverkehrsordnung
Wer hin und wieder mit seiner Musikkapelle an einem Festzug teilnimmt, wird sich möglicherweise noch nie Gedanken darüber gemacht haben, dass auch Musikkapellen Verkehrsteilnehmer sind.
Zugegeben: Festzüge finden meist auf abgesperrten Straßen statt, sodass auf diesen Straßen kein Verkehr im eigentlichen Sinne stattfindet. Würde diese Kapelle aber nach dem Umzug auf der Straße nach Hause marschieren, wäre sie genau genommen ein Verkehrsteilnehmer und damit an die Straßenverkehrsordnung gebunden.
»Na und?«, fragt jetzt vielleicht der eine oder andere Leser. Als »geschlossener Verband«, wie die korrekte Bezeichnung lauten würde, hätte diese Musikkapelle beispielsweise dafür zu sorgen, dass sie bei schlechten Sichtverhältnissen (geregelt in Paragraf 17, Absatz 1) gesehen werden kann – mittels einer geeigneten Beleuchtung!