Als in den Jahren 1977 bis 1979 unter dem Dach des Deutschen Musikrats die Gründung der Landesmusikräte für die einzelnen Bundesländer erfolgte, denen sich ziemlich schnell die jeweiligen länderbezogenen »Musikpläne« als Bestandsaufnahmen, Aufgabenkataloge und musik-/kulturpolitische Folgerungen anschlossen, war es lediglich der Bayerische Musikrat, der in seinem Musikplan die »Pflege bodenständiger Volksmusik, Volkslied und Volkstanz« als wichtige Aufgabe betonte.