Es ist schon eine verrückte Welt. In einer Zeit, in der Minister wegen Plagiatsvorwürfen bezüglich ihrer Doktorarbeiten zurücktreten müssen, wird einem Komponisten ein Werk zugeschrieben, obwohl dieser nachweislich nur einen Takt zur Tonschöpfung beigesteuert hat und den Rest Note für Note (transponiert) von einem anderen Komponisten übernommen hat. Ein großer Unterschied zu den Ministern besteht allerdings: Der fälschlicherweise für den Komponisten gehaltene Tonschöpfer hat seine »Machenschaft« fein säuberlich ausgewiesen und kommt daher ohne sein Zutun zur vermeintlichen Ehre.
Die Rede ist von Richard Wagner und der »Trauermusik«. Aber der Reihe nach: Carl Maria von Weber war von 1817 bis zu seinem Tode im Jahre 1826 Königlicher Kapellmeister und Direktor der deutschen Oper am Dresdner Hoftheater. In diese Zeit fiel die Schaffung seiner drei bekanntesten Opern »Der Freischütz« (1821), »Euryanthe« (1823) und »Oberon« (1826). Obwohl gesundheitlich stark angeschlagen, fuhr er zur Uraufführung von »Oberon« nach London, wo er drei Aufführungen dirigierte und am 5. Juni 1826 verstarb. Er wurde am 21. Juni in einer Gruft der Kirche St. Mary Moorfields in London beigesetzt.
Schon bald waren Bestrebungen im Gange, Webers Sarg nach Dresden zu überführen. Richard Wagner, der 1842 in Dresden Wohnsitz nahm und 1843 zum Königlich-Sächsischen Kapellmeister an der Dresdner Hofoper ernannt wurde, ließ sich an die Spitze eines Komitees wählen, das diese Überführung vorantrieb.