Das Eintreten der Trompete in die abendländische Instrumenten- und Musikgeschichte liegt einigermaßen im Dunkeln. Es gibt verschiedene Lesarten: einmal wird für die Herkunft des Instruments eine Übernahme von sarazenischen Siedlern auf Sizilien vermutet, zum Zweiten könnte die Trompete über die maurische Okkupation Spaniens nach Europa gekommen sein und schließlich wäre auch ihr Auftreten im Abendland als Beutestück der Kreuzzüge – was Curt Sachs mit Vehemenz vertreten hat – nicht auszuschließen. Fest steht jedoch, dass sich ihre historische Entwicklung bis in die Antike zurückverfolgen lässt, aber dass sie zunächst nur im asiatischen und orientalischen Kulturraum wirklich bekannt war und eingesetzt wurde.
Dort hatte sie den arabischen Königen mit glänzenden Fanfaren und – zugehörig zur Reiterei – den Heerführern als Signalinstrument gedient. Nun, im ritterlichen Bereich des Okzidents heimisch werdend, übernahm sie hier die alte Funktion am neuen Ort und wurde bei der Organisation des Musikerstandes einer »ritterlichen Trompeterzunft« als Privileg zugeteilt. Denn nur als Prestige- und Signalinstrument des Kaisers, regierender Fürsten, der Ritter und Vornehmen sollte der »edle, stählerne Klang« der Trompete auftreten dürfen und seinen Dienst tun. Zwar hatte Kaiser Sigismund 1426 das Verbot, Trompeter einzustellen, gelockert und der Freien Reichsstadt Augsburg, später dann auch Nürnberg, Frankfurt, Hamburg und Lübeck die Erlaubnis erteilt, Stadttrompeter zu halten, aber ausdrücklich nur für die Kirchenmusik und das Turmblasen.