Orchestra | Von Klaus Härtel

Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht zum Thema Notendownload

Ulbricht

Dr. Johannes Ulbricht ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er ist Autor mehrerer juristischer Fachaufsätze und Co-Autor des Handbuchs “Veranstaltungsrecht”. Wir sprachen mit ihm über Notendownloads.

Herr Dr. Ulbricht, immer mehr Verlage bieten mittlerweile die Möglichkeit an, Noten auch als Download zu kaufen. Welche Nutzungsrechte erwerbe ich denn bei einem solchen Kauf?

Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich beim Kauf als Download nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. In aller Regel wird dort der Nutzungsumfang explizit angegeben.

Darf ich die Noten grundsätzlich überhaupt ausdrucken? Und wenn ja, beliebig oft?

Auch dies richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Typischerweise ist der Ausdruck zwar grundsätzlich erlaubt, von der Anzahl her allerdings beschränkt.

Bei einem Ensemble- oder Orchesterwerk ist ja klar, dass ich die ­No­ten nicht allein spielen werde. Inwiefern darf ich Noten weitergeben?

Dies richtet sich danach, ob lediglich Noten für bestimmte Instrumente oder die Noten für das gesamte Ensemble oder Orchester erworben wurden. Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Noten muss natürlich möglich sein.

Wäre in einem solchen Fall wichtig, dass die Rechnung zum Beispiel auf den Verein ausgestellt wird und nicht auf eine Einzelperson?

Die Ausstellung der Rechnung sagt nichts da­rüber aus, wer Inhaber der Nutzungsrechte ist und die Noten verwenden darf, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierzu keine explizite Aussage getroffen wird. 

Gelten in anderen Ländern unterschiedliche Nutzungsrechte? Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland digitale Noten kaufe?

Noten aus Ländern der Europäischen Union dürfen auch beliebig in Deutschland genutzt werden. Leider gilt dies für andere Länder außerhalb der EU nicht – hier sollte man vor dem Erwerb explizit nachfragen.

Wie werden die Nutzungsrechte kontrolliert und mit welchen Strafen muss ich bei einem Verstoß rechnen?

Die Notenverwendung im privaten Umfeld kann naturgemäß kaum kontrolliert werden. Bei der öffentlichen Verwendung von Noten muss man allerdings mit Kontrollen rechnen. Die Höhe einer  Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, aber eine grobe “Hausnummer” wären 2000 Euro in einem schlimmen Fall.

Zum Abschluss noch die umgekehrte Frage: Darf ich gekaufte Print-Noten selbst digitalisieren (beispielsweise weil ich keine Noten­mappe mehr mit mir herumschleppen möchte und stattdessen von einem Tablet spiele)?

Diese Frage lässt sich leider nur kurz und klar mit “Nein” beantworten.

http://michow-ulbricht.de/de/anwaelte/ulbricht/

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