Brass, Orchestra, Wood | Von Cornelia Härtl

Schwerpunktthema: “Es herrscht große Ratlosigkeit”- Ulrich Haider über Gehörschutz im Orchester

Bei den Musikern der Münchner Philhar­moniker ist die EU-Schallschutzrichtlinie bekannt. Das Thema Gehörschutz rückte dank dieser Verordnung stärker ins Bewusstsein und wird auch in der Gewerkschaftszeitung immer wieder behandelt. Wie sieht es aber mit der praktischen Anwendung dieser Verordnung im Orchester aus? Der Hornist Ulrich Haider sprach mit uns über seine Erfahrungen.

»Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)« sind in der europäischen Richtlinie 2003/10/EG festgehalten. In Deutschland wurde diese Richtlinie am 6. März 2007 in Form der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung rechtlich umgesetzt. Sie betrifft alle Menschen, die am Arbeitsplatz mit Schallemissionen konfrontiert sind – also auch Musiker. Was aber hat sich aufgrund dessen im Orchester­alltag konkret verbessert?

Der einzelne Musiker profitiert vor allem dann von der Verordnung, wenn er sich beim Arbeitgeber wegen zu hoher Lärm­belastung beschwert. Denn dieser ist verantwortlich für die Durchführung der Verordnung. Das heißt, er muss auf Be­schwerden reagieren, was früher nicht der Fall war. Die Musiker könnten andernfalls rechtliche Schritte einleiten. Ulrich Haider erinnert sich, dass das vor 20 Jahren noch ganz anders war: »Früher musste man das einfach hinnehmen. Wenn man einen solchen Beruf ergriffen hat, musste man das einfach mittragen.« Diese Einstellung habe sich mittlerweile eindeutig verändert. Die Arbeitgeber von Orchestermusikern wissen, dass sie aktiv werden müssen. Aus­sagen wie »Stell dich nicht so an« gehören inzwischen glücklicherweise der Vergangenheit an.

Das PDF enthält alle fünf Artikel des Schwerpunktthemas “Schall & Schutz – Edler Lärm und Gesundheit”:

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