Der Intendant des WDR und Interimsvorsitzender der ARD, Tom Buhrow, hat sich in einer Rede am 2. November vor dem Übersee-Club Hamburg, die in gekürzter Form auch bei der FAZ veröffentlicht wurde, für eine “Reform” des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) “ohne Tabus” und “Denkverbote” ausgesprochen. In seinen Überlegungen, die er “nicht als ARD-Vorsitzender” äußerte, stellte er unter anderem die 16 Rundfunkklangkörper der ARD in Frage.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: “Tom Buhrow hat mit seinen Äußerungen die Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Abschuss frei gegeben – und das ausgerechnet als derzeitiger Vorsitzender der ARD, denn in dieser Funktion öffentlich als ‚Privatmensch‘ über das Kerngebiet der eigenen Arbeit zu sprechen, wie Buhrow es verstanden wissen wollte, ist schlichtweg unmöglich. Kultur gehört zur DNA des ÖRR und ist wesentlicher Bestandteil des Programmauftrags. Hierüber diskutieren zu wollen, stellt keinen mutigen ‚Tabubruch‘ dar, sondern öffnet die Schleusen für einen weiteren Verfall des Selbstverständnisses, aber auch der Akzeptanz des ÖRR. Ein solches Identität stiftendes Alleinstellungsmerkmal wie die Klangkörper und das Kultur- und insbesondere Musikangebot des ÖRR in Frage zu stellen, ist kontraproduktiv für den notwendigen Reformprozess. Die Überlegung Buhrows, ob ein ‚Best of‘ der Ensembles nicht ausreichen könnte, ist daher populistisch und ein Armutszeugnis für die Kulturelle Vielfalt Deutschlands. Nicht zuletzt ist der ÖRR auch ein bedeutender Arbeitgeber im Musikbereich. Der Deutsche Musikrat regt daher einen Runden Tisch zur Situation der Kultur im ÖRR unter Federführung des Deutschen Kulturrates an und fordert die Rundfunkkommission der Länder, die Abgeordneten in den Ländern und die Beauftragte für Kultur und Medien nachdrücklich dazu auf, sich klar hinter diesen historisch gewachsenen und gemeinschaftlich immer wieder bestätigten Kernauftrag des ÖRR im Bereich der Kultur zu stellen.”