Im folgenden Fachbeitrag soll es wiederum um Kompetenzen gehen, welche Jugendarbeiter in ihrer alltäglichen Arbeit wissen, können und vorhalten sollten. Innerhalb der im Folgenden thematisierten rechtlichen Grundlagen (mit Schwerpunktsetzung auf die Aufsichtspflicht) geht es darum, zu wissen, in welchem rechtlichen Rahmen wir uns bewegen, welche gesetzlichen Aspekte ausschlaggebend sind und wie wir diese beachtend sicher agieren können.
Stehen Jugendarbeiter immer mit einem Bein im Gefängnis? Nicht zwangsläufig, denn wer sich bei Themen wie Aufsichtspflicht und Haftung auskennt und sich seiner Verantwortung bewusst ist, minimiert diese Gefahr. Die alltägliche Arbeit in den Vereinen und Verbänden ist in einen rechtlichen Rahmen eingebunden. Neben vielfältigen gesetzlichen Grundlagen und Gesetzestexten sind für die Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit vor allem das Kinder- und Jugendhilferecht, welches im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) verankert ist, und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausschlaggebend. Im § 11 des Sozialgesetzbuches VIII heißt es, dass in der Bundesrepublik jungen Menschen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind, welche zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlich sind. Diese Angebote sollen dementsprechend auch an die Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Gleichzeitig besteht das Ziel in der Befähigung zur Selbstbestimmung sowie der Hinführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und der Anregung zu sozialem Engagement.