In der CLARINO-Ausgabe 7-8/97 wurde über die Polizeimusik in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg berichtet. Vieles, was dort im allgemeinen Teil ausgesagt wurde, trifft auch auf die Polizeimusik in der Schweiz zu. Sie ist ein legaler Sproß der Militärmusik und wurde ins Leben gerufen, weil Polizeibedienstete mit Gleichgesinnten musizieren, die Kameradschaft pflegen und sich vom anstrengenden Polizeidienst (wöchentlich bis zu 90 Stunden) erholen wollten.