Orchestra, Praxis | Von Tim Wersig

Aktiver Kinderschutz – Ein Thema für die Musik (2)

Im vergangenen Beitrag wurde sich den Begriffen Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz sowie deren Zusammenhang angenommen. Im Folgenden sollen nun die Hauptformen einer Kindeswohlgefährdung und deren mögliche Auswirkungen aufgezeigt werden. Das Ziel besteht in der Sensibilisierung der Leser/innen sowie in der Schaffung einer grundlegenden Wissensbasis. 

Körperliche Gewalt

Physische (körperliche) Gewalt/Misshandlung umfasst alle Handlungen, vom einzelnen Schlag mit der Hand über Prügeln, Festhalten und Würgen bis hin zum ge­waltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken, Küchengegenständen oder Waffen, die zu einer nicht zufälligen körperlichen Verletzung eines Kindes führen. Dabei kann es vor allem zu Blutergüssen, Prellungen, Schädel- und Knochenbrüchen, aber auch zu inneren Verletzungen und zu Verbrennungen des Kindes kommen. Sie sind in der Regel einerseits die Folge gezielter Gewaltausübung, zum Beispiel bei übermäßigen Kontrollmaßnahmen (die dann häufig als Disziplinierung und Strafe ausgewiesen werden). Andererseits stellen körperliche Misshandlungen eine Form impulsiver sowie reaktiver Gewalttätigkeit dar, das heißt, dass der/die Täter/in auf ein kürzlich stattgefundenes Ereignis mit Gewalt rea­giert. Dies ist vor allem in zugespitzten Stresssituationen der Fall. Es kommt zum Handeln im Affekt und zu einem Kontrollverlust als Folge eines »emotionalen Ausnahmezustandes«. Es handelt sich hierbei um eine Art blinde Wut, um ein Außer-sich-Geraten. Wird ein Kind mit erheblichen Verletzungen verzögert oder verspätet zur ärztlichen Behandlung vorgestellt, erweisen sich die vorgetragenen Beschreibungen des Unfallhergangs als nicht schlüssig und liegen außerdem mehrere und nicht zuletzt unterschiedlich alte Verletzungen vor (»grün und blau«), handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Fall körperlicher Kindesmisshandlung.

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