Nicht jeder hat so viel Glück wie die Autorin dieses Textes. Sie ist Amateurmusikerin, spielt B und Es-Klarinette und zeitweise Tenorsaxofon. Sie übt gerne in ihrem Reihenhaus. Dieses ist sehr neu, sehr energieeffizient und offensichtlich sehr schallisoliert. Nach einem sehr intensiven Test mit dem angrenzenden Nachbarn – sie spielt auf der einen, er hört auf der anderen Seite – ergab sich: Der Nachbar, dessen Kinder um 19 Uhr ins Bett müssen, hört nichts und fühlt sich nicht gestört. Sagt er. So kommt es mitunter vor, dass die Autorin auch noch abends um 22 Uhr ihre Instrumente auspackt…
Der Fall eines Berufstrompeters aus Augsburg
Von diesen paradiesischen Zuständen kann ein Berufstrompeter aus Augsburg wahrscheinlich nur träumen. Sein Fall ging im Herbst vergangenen Jahres durch alle Medien.
Er lebt, so heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, ebenfalls in einem eigenen Reihenhaus – allerdings stammt dieses aus den 50er Jahren. Er übt dort an zwei Tagen pro Woche jeweils drei Stunden und gibt zwei Stunden pro Woche Trompetenunterricht. Die Mittags- und Nachtruhe hält dieser Mann – anders als die Autorin – strikt ein.
Seinem Nachbarn war das trotzdem zu viel. Er behauptet, die Übungsmusik mache ihn krank und der Sohn, der in Nachtschicht arbeitet, käme nicht zu seinem Schlaf. Er verlangte von dem Musiker Maßnahmen, damit er die Trompetentöne nicht mehr wahrnimmt und verklagte den Trompeter. Der Fall ging zunächst zum Amtsgericht Augsburg.