Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK bietet ab sofort weitere Anreize, um Musikvereine, Chöre und Orchester sowie Kreisverbände nach der Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit zu unterstützen. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung ist gewährleistet.
Das sind die wesentlichen Neuerungen der Verlängerung des Förderprogramms NEUSTART AMATEURMUSIK:
- Erweiterte Zielgruppen: Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK wird für Kreisverbände geöffnet.
- Erhöhte Fördersumme: Pro Projekt sind bis zu 20.000 EUR Zuschuss möglich; Kreisverbände sowie kleinere Diözesen können bis zu 150.000 EUR beantragen.
- Verlängerter Antragszeitraum: Anträge können bis 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
- Verlängerter Durchführungszeitraum: Die Projekte können bis 30. Juni 2023 durchgeführt werden.
Bereitgestellt werden die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) setzt das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK im Auftrag der BKM um.
In ganz Deutschland wurden seit dem Start des Programms mehr als 700 Amateurmusikprojekte durch NEUSTART AMATEURMUSIK gefördert. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung wurden kreative wie pandemie-konforme Stimm- oder Registerproben realisiert, es wurden Videoproduktionen neu in Auftrag gegeben, vielfältige Open-Air-Konzerte und vieles mehr durchführt. Alle Projekte sollen den Amateurmusizierenden beim kreativen Neustart helfen. Weitere Informationen zu bereits durchgeführten Projekten finden Sie hier.