News | Von Redaktion

Bundesmusikverband begrüßt Lockerungen für Amateurmusik in Bayern

BMCO

Die Infektionszahlen in Deutschland sinken. Schutzmaßnahmen greifen, die Zahl der Impfungen steigt, all das zeigt Wirkung. Diese Entwicklungen erlauben nun vorsichtige und inzidenzabhängige Lockerungen wie sie für den Freistaat Bayern nun für den Amateurmusikbereich und die Wiederaufnahme von Proben beschlossen wurden.

Vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen in Deutschland hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am Montag erste Lockerungen von Corona-Maßnahmen für den Amateurmusikbereich beschlossen. Da Laien- und Amateurensembles ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern sind, hat der Ministerrat folgenden Beschluss gefasst: 

Ab dem 21. Mai sind Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter Einhaltung des vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch bekanntzumachenden Rahmenhygienekonzepts zulässig.

Wiederermöglichung von Proben

Der Bundesmusikverband unterstützt die verantwortungsvolle Planung weiterer Öffnungsschritte, insbesondere die Wiederermöglichung von Proben für Chöre und Orchester in ganz Deutschland und dankt allen beteiligten Musikverbänden in Bayern für das engagierte und erfolgreiche Eintreten für die Ziele der Millionen Amateurmusikerinnen und -musikern auf Landesebene. 

BMCO-Präsident Strasser kommentiert: “Der Beschluss des Ministerrats in Bayern ist für die Amateurmusik in Deutschland ein wichtiges Signal. Unser aller Werben für verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven und eine Wiederaufnahme von Proben zeigt Wirkung. Jetzt müssen andere Bundesländer nachziehen, damit die vielen Chöre und Orchester endlich wieder proben können.”

bundesmusikverband.de